RECHTSANWÄLTIN

Rechtsberatung im deutschen Recht und Portugiesisch.

Bei meiner Tätigkeit als Rechtsberaterin verbinde ich Kenntnisse des deutschen und portugiesischen Rechts mit Berufserfahrung seit 1995. Dabei spielen oft kulturelle Besonderheiten in Deutschland und Portugal eine Rolle.

In rechtlichen Fragen zu Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien in Portugal, Vermögensauseinandersetzungen nach Scheidung oder Erbfall, Regelung der

elterlichen Sorge, Errichtung einer Handelsgesellschaft oder Registerangelegenheiten mit Bezug zum deutschen und/oder portugiesischen Recht berate ich Mandanten und Kunden und vertrete sie aussergerichtlich.

Mandate in portugiesischen Gerichtsverfahren, die mir angetragen werden, gebe ich an erfahrene Kollegen unserer Bürogemeinschaft in São Pedro do Sul weiter.

LEBEN IN PORTUGAL

Noch nie war es so einfach,

  • sich innerhalb Europas zu bewegen,
  • sich niederzulassen,
  • eine Berufstätigkeit auszuüben,
  • zu studieren,
  • zu investieren,
  • zu leben.

Das Zusammenwachsen Europas erlebe ich täglich.

Ich verstehe die europäische Einigung als Motor für die Begegnung unterschiedlicher Kulturen. Das Zusammentreffen von Menschen verschiedener Völker lässt vielschichtige und weitreichende Beziehungen, auch solche rechtlicher Natur, entstehen.

TÄTIGKEITSGEBIETE

Meine anwaltliche rechtsberatende Tätigkeit übe ich vor allem im Zivilrecht aus mit Schwerpunkten auf:

Vertragsgestaltung für Kauf oder Verkauf von Immobilien, Vermietung und Verpachtung, Beratung zu sonstigen Aspekten in Zusammenhang mit solchen Angelegenheiten.
Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Entscheidungen aus dem Ausland in Portugal oder Deutschland
Ehesachen, Sorgerechtsgestaltung, Erbfolge und letztwillige Verfügungen.
Verkehrshaftpflicht, Kauf und Zulassung von Kraftfahrzeugen, ausländische Fahrerlaubnis und Nutzung im Inland
Vertragsgestaltung für Errichtung von Handelsgesellschaften, Gesellschaftsverträge, Handelsregisterangelegenheiten, Genehmigungen, Zulassungen

FAMILIENRECHT

Portugiesische Eheleute mit minderjährigen Kindern leben in Deutschland und betreiben die Ehescheidung. Zum gemeinsamen Vermögen gehört ein Haus in Portugal.

Was ist zu tun, um die Ehescheidung in Portugal einzutragen? Wie wird die Vermögensaufteilung über das Haus in Portugal durchgeführt? Welche Kosten fallen dafür an? Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten? Was ist zu beachten, wenn die minderjährigen Kinder mit nu reinem Elternteil reisen? Was geschieht, wenn  die Kinder entgegen der Vereinbarung  nicht wieder zurück nach Deutschland reisen?

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ERBRECHT

Ein portugiesischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland hat Nachkommen aus zwei Ehen. Eine der Ehefrauen war Portugiesin, die andere Deutsche. Es liegt kein Testament vor. Zum Zeitpunkt des Erbfalls hatte der Erblasser Vermögen in Portugal und in Deutschland. Wer ist Erbe und nach welchem Recht? Wie wird die Erbschaft auseinandergesetzt?  Können deutsche Staatsbürger eine Immobilie in Portugal erben? Erhält eine portugiesische Witwe Hinterbliebenenrente aus Deutschland? Haben geschiedene Hinterbliebene erbrechtliche Ansprüche?

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HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Eine Handelsgesellschaft nach deutschem Recht möchte die Geschäfte nach Portugal ausweiten und eine Filiale gründen. Welche Schritte sind zu unternehmen? Gibt es Unterschiede zwischen dem deutschen und portugiesischen Gesellschaftsrecht? Welche Gesellschaftsformen kennt das portugiesische Recht? Unter welchen Bedingungen dürfen die Arbeitnehmer der deutschen Gesellschaft in Portugal arbeiten? Sind Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich?

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KONTAKTFORMULAR

Verehrte Kunden. Ihre Daten werden direkt über das Formular an mich übermittelt und nicht verschlüsselt. Ich werde Daten nur speichern, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.

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